HEA Inkasso

HEA Inkasso GmbH gehört zum Netzwerk der HEA-Gruppe neben HEA Hammermann Ehlers Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft mit Sitz in Cottbus, Potsdam und Berlin und HEA Datenschutz GmbH & Co. KG mit Sitz in Potsdam. Unsere Tätigkeit richtet sich an Unternehmen und Freiberufler, deren Erfolg davon abhängt, dass das Forderungsmanagement effektiv organisiert ist. Wir helfen Ihnen dabei.

Wir helfen Ihnen durch

  • Beratung bei der Organisation Ihres internen Forderungsmanagements.
  • Übernahme der Forderungsangelegenheit in einem frühen Stadium – Sie haben bisher erst einmal gemahnt und übergeben dann uns die Forderungsangelegenheit. Erfahrungsgemäß zahlt ein Kunde dauerhaft nicht, wenn die erste Mahnung wirkungslos bleibt. Sie sparen Zeit und Geld.
  • Günstige Gebühren für Sie. Wir vereinbaren eine geringe Grundgebühr sowie die Beteiligung an der tatsächlichen eingetriebenen Forderung im Erfolgsfalle an der eingetriebenen Forderung.
  • Abwicklung der Fälle durch moderne Datenverarbeitung
  • Regelmäßige Gespräche in Ihren Geschäftsräumen, soweit Sie dies wünschen. Es bleibt Ihnen der Weg zum Anwalt erspart.

Effektives Forderungsmanagement senkt Betriebskosten

Es wird auch für Ihr Unternehmen künftig wichtig sein, das eigene Forderungsmanagement effektiv zu gestalten. Versäumen Sie diese Aufgabe, so werden Kredite – auch Kontokorrentkredite – für Sie auch schon heute teurer oder Sie erhalten keine mehr. Wenn Sie jedoch Ihrer Hausbank nachweisen, dass Sie in einem frühen Stadium des Forderungsmanagements professionelle Hilfe in Anspruch genommen haben, wird diese Maßnahme positiv zu Buche schlagen.

Frühzeitiges Tätigwerden unserer Vertragsanwälte

Wir arbeiten mit Vertragsanwälten von HEA Hammermann Ehlers Albert Rechtsanwälte ständig zusammen. Wenn auch unser Forderungsschreiben wirkungslos bleibt, ist es wiederum sinnvoll, die nächste Stufe der Forderungseintreibung zu beginnen: die gerichtliche Inanspruchnahme durch die Beantragung des Erlasses eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides oder die Klageeinreichung.

Wir beauftragen in Ihrem Namen unsere Vertragsanwälte mit dieser Tätigkeit, soweit Sie den dazu gesonderten Vertrag abgeschlossen haben. Der Vorteil besteht für Sie darin, dass aufgrund der ständigen Zusammenarbeit ein schnelles und effektives Handeln möglich ist. Sie müssen Ihrem Rechtsanwalt die Zusammenhänge der Angelegenheit nicht nochmals erläutern.

Ihr Kostenvorteil durch uns

Soweit Tätigkeiten der Vertragsanwälte bei der Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sowie Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, übernehmen wir deren Anwaltsgebühren. Sie müssen dann nur die gerichtlichen Kosten selbst tragen.

Unsere Dienstleistungen

Beratung beim Forderungsmanagement

Unsere Leistung

Wir prüfen Ihre innerbetrieblichen Strukturen im Hinblick auf die Ist Struktur des Forderungsmanagements und erarbeiten einen Soll-Vorschlag, einschließlich Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen (z.B. Verträge). Der Soll-Vorschlag wird aufgrund Ihrer Entscheidung implementiert.

Wir rechnen mit einem Aufwand von 2 Mannarbeitstagen für kleine und mittelständische Unternehmen. Soweit wir beim Erstgespräch bemerken, dass ein anderer Aufwand notwendig ist, zeigen wir diesen Umstand an.

Unsere Gebühren

Kosten kommen in Höhe von € 1.000,00 zzgl. USt auf Sie zu. Soweit vorhanden, werden Fördermittel akquiriert und die dafür notwendigen Anträge vorbereitet.

Wenn Sie sich entschließen, längerfristig mit uns zusammenzuarbeiten, wird pro Jahr Vertragsdauer ein Betrag von € 500,00 angerechnet, d.h. bei einer Vertragsdauer von zwei Jahren ist die Beratung kostenfrei.

Besonderheiten

Als Besonderheit müssen wir darauf hinweisen, dass der Auftrag teilweise durch HEA Hammermann Ehlers Albert Rechtsanwälte durchgeführt wird, z.B. bei der Prüfung vorhandener Verträge.

Inkasso – Optimal

Unsere Leistung

Sie übersenden uns die nicht bezahlte Rechnung und die erste von Ihnen verfasste Mahnung per E-Mail. Wir versenden die 2. Mahnung. Wenn sich der Kunde bei uns meldet, regeln wir gegebenenfalls Detailfragen wie Ratenzahlung. Wenn der Kunde nicht bezahlt, geben wir die Angelegenheit an unsere Vertragsanwälte von HEA Hammermann Ehlers Albert Rechtsanwälte zur Einleitung gerichtlicher Maßnahmen (Mahn- oder Klageverfahren) ab. Es wird dabei grundsätzlich das Mahnverfahren eingeleitet, um die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten. Erst wenn der Kunde durch einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid handelt, werden wir ins Klageverfahren wechseln. Ob das Klageverfahren durchgeführt wird, steht allein in Ihrer Entscheidung.

Unsere Gebühren

Unsere Gebühren vereinbaren wir individuell.

Über uns

Benjamin Ehlers

Geschäftsführer
ehlers@hea-inkasso.de

Falk Hammermann

Geschäftsführer
hammermann@hea-inkasso.de

Marta Szatarska

Prokuristin
Sprachen: deutsch, polnisch
szatarska@hea-inkasso.de

Claudia Napieralski

Sprachen: deutsch, englisch
napieralski@hea-inkasso.de